Auf der Diözesanversammlung 2022 haben die Delegierten einen Fördertopf von 20.000 € für die Ortsgruppen der KLJB im Erzbistum Paderborn beschlossen.
Die Förderung soll insbesondere Ortsgruppen helfen, nach den Einschränkungen durch die Corona Pandemie Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit durchzuführen, dafür benötigtes Material zu kaufen sowie Jugendliche und junge Erwachsene für die Mitarbeit in der Ortsgruppe zu gewinnen und zu schulen. Ausdrücklich auch übernommen werden Kosten, die für zusätzliche Hygiene- oder weitere Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus entstehen.
Abgerufen werden können nach Antragsstellung pro Ortsgruppe pro Jahr maximal 750 €. Für Maßnahmen, die zu mehr als 90% durch den KJFP oder andere öffentliche Mittel gefördert werden können, ist eine Förderung aus diesem Fördertopf nicht möglich. Ein kurzes Antragsformular findet ihr hier zum Download:
Antrag Förderung für OrtsgruppenVoraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist ein gültiger Freistellungsbescheid. Das ist leider aus steuerrechtlichen Gründen nicht anders möglich. Wir dürfen kein Geld an Vereine auszahlen, die nicht über einen Freistellungsbescheid verfügen. Daher möchten wir euch sehr empfehlen, diesen in den kommenden Wochen und Monaten zu beantragen. Das ist auch für nicht eingetragene Vereine möglich, ihr müsst also nicht erst e.V. werden. Wie ihr den Freistellungsbescheid beantragt, könnt ihr in unseren FAQ zur Gemeinnützigkeit nachlesen.
Ein Musteranschreiben an das Finanzamt findet ihr hier zum Download:
Bitte achtet darauf, dass die Anlagen aktuell, vollständig und vom Vorstand unterschrieben sind. Wir unterstützen euch gerne bei der Antragsstellung.
In letzter Zeit haben wir von vielen Ortsgruppen gehört, die Probleme mit Spendenbescheinigungen oder Bankgebühren hatten, kurzfristige finanzielle Unterstützung brauchten oder auf einen der vielen Fördertöpfe für Vereine zugreifen wollten. Bei all diesen Fällen führt ein fehlender Freistellungsbescheid zu erheblichem Mehraufwand und meistens sogar dazu, dass ihr keine Spende bzw. Förderung oder keine Sonderbehandlung bekommt.
Der Aufwand für die Beantragung beim Finanzamt und den Nachweis, der alle drei Jahre nötig ist, hält sich sehr in Grenzen, sodass die Vorteile klar überwiegen. Falls ihr dazu Fragen habt oder ihr Unterstützung braucht, meldet euch gerne bei uns im Diözesanbüro.
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