Kinder- und Jugendförderplan NRW

Alle KLJB Ortsgruppen sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und berechtigt, finanzielle Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (kurz: KJFP NRW) in Anspruch zu nehmen. So können Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen gering gehalten oder Angebote sogar kostenfrei für die Teilnehmer gestalten werden. Die für uns zuständige mittelbewilligende Stelle ist der Dachverband der Katholischen Jugendverbände, der BDKJ. Folgend findet ihr die Wichtigstens Infos die ihr benötigt, um eure Veranstaltungen fördern zu lassen.

Für welche Veranstaltung können KJFP – Mittel beantragt werden?

  • Bildungsarbeit: Das Angebot muss ein klares Bildungsziel haben und der Bildungscharakter muss den Teilnehmer*innen bekannt sein. Die Zielsetzung ist auf die persönliche Bildung der Teilnehmer*innen ausgerichtet. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen zu den Themen Jugendpolitik, Klimaschutz, Technik, Kultur oder Nachhaltigkeit sein. Aber auch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Geschlechterrollen oder mit der persönlichen Haltung können dazu gehören. Das Spektrum ist sehr vielfältig. Maßnahmen zur Kategorie Bildungsarbeit laufen auf Antrag. Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 2,5 Stunden inhaltlichem Programm. Mindestens 7 Teilnehmer im Alter von 6 bis 26 Jahren sind förderfähig.
    Fördersätze:
    Halbtag (2,5-5 Stunden): 15 € pro Perso
    Ganztag (mehr als 5 Stunden): 30 € pro Person
    Internat (mehr als 5 Stunden und Übernachtung): 40 € pro Person
  • Freizeitarbeit: Hierzu zählen z. B. Wochenendfreizeiten oder Ferienfreizeiten. Förderfähig sind mindestens 7 Teilnehmer im Alter von 6 bis 26 Jahre.
    • 1–4 Übernachten: Kurzfreizeit (5,55 € pro Person pro Tag5–21 Übernachtungen Ferienfreizeit (3,90 € pro Person pro Tag) à Antrag 8 Wochen vor Beginn der Sommerferien

  • Projekte und offene Veranstaltungen (auf Antrag mit individueller pauschaler Förderung):
    • Projekte sind inhaltlich abgegrenzt und zielorientiert. Sie sind einmalig und werden über einen klar umschriebenen Zeitraum durchgeführt.
    • Offene Veranstaltungen können sich über mehrere Tage erstrecken und dienen dem Austausch oder gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine Maßnahme ist förderfähig, wenn mindestens 7 Personen im Alter von 6 – 26 Jahre teilnehmen. Beispiele: Eier färben zu Ostern, Filmabend, Spielnachmittag, Ausflug Trampolinhalle/Freizeitpark, …
  • Ehrenamtliches Engagement: Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements finden beispielsweise im Rahmen von Leitungsklausuren, Teamtagen, Planungstreffen und -wochenenden statt. Beispiele:

    Teambuilding (Kletterpark, Escape-Room, Coaching, …)
    Planung von konkreten Veranstaltungen (Vorbereitungswochenende Ferienfreizeiten, Planungstreffen Osterfeuer, …)
    gezielte Maßnahmen zur Gewinnung von zukünftigen Ehrenamtlichen (Das Leitungsteam trifft sich mit Interessierten, um sie für eine Mitarbeit in der Gruppe zu begeistern. Inhalte können sein: Vorstellung der Gruppe, der Ziele, der Aktivitäten, Begeisterung wecken für eine Mitarbeit, …Interessierte Leiter*innen werden ins Zeltlager eingeladen, um Interesse an einer ehrenamtlichen Arbeit zu wecken.)
    Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement verbessern (Das Leitungsteam trifft sich, um in einer Aktion den Gruppenraum zu renovieren. Treffen mit der lokalen Politik, um gute Rahmenbedingungen für Jugendarbeit auszuhandeln.)

    Fördersätze:
    Halbtagesveranstaltungen (ab 2,5 Stunden): 10,00 € pro Person pro Tag
    Tagesveranstaltungen (ab 5 Stunden): 20,00 € pro Person pro Tag

Beantragung von KJFP – Mittel

Zur Beantragung von KJFP-Mittel gibt es seit dem Frühjahr 2020 das vom BDKJ zur Verfügung gestellte KJP-Förderportal, welches sowohl für die Beantragung als auch für den Verwendungsnachweis (Abrechnung) zu nutzen ist. Wer noch kein Login besitzt oder Fragen zu dem Förderportal hat, wendet sich bitte an den BDKJ Paderborn kjp-nrw@bdkj-paderborn.de. Anträge oder Verwendungsnachweise mit den alten Papierformularen werden nicht mehr angenommen!

Wo kann man die KJFP-Regelungen nachlesen?

Die landesweiten Richtlinien und Regelungen zur Beantragung von KJFP-Mittel NRW und den dazugehörigen Diözesananhang für die Erzdiözese Paderborn gibt es auf der Homepage des BDKJ Paderborn zum Download.

Weitere Fragen?

Wer sich unsicher bei der Beantragung ist oder der Abwicklung des Verwendungsnachweises oder Probleme mit dem Förderportal hat, kann sich gerne auch mit uns in Verbindung setzen. Gerne gehen wir gemeinsam euren Antrag / Verwendungsnachweis durch und beraten euch im Vorfeld, ob die geplante Maßnahme über KJFP förderfähig ist.