Förderung für Ortsgruppen

Auf der Diözesanversammlung 2022 haben die Delegierten einen Fördertopf von 20.000 € für die Ortsgruppen der KLJB im Erzbistum Paderborn beschlossen. Ziel dieser Förderung ist es, unsere Ortsgruppen dabei zu unterstützen, nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie wieder Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, notwendiges Material anzuschaffen und zudem Jugendliche und junge Erwachsene für die Mitarbeit in der Ortsgruppe zu gewinnen und zu schulen.

Der Fördertopf wurde bis dato noch nicht ausgeschöpft, sodass wir weiterhin eure Arbeit vor Ort unterstützen können.

Hier einige Förderbeispiele, die wir seit 2022 gefördert haben:

  • Renovierungsmaterialien für den Jugendraum
  • Stehtische, Lampen, Grill für diverse Ortsgruppen-Veranstaltungen
  • Ortsgruppenfahrt zur Förderung der Gruppengemeinschaft (Übernahme der Buskosten)
  • Veranstaltung „Radler-Station“ zur Vorstellung der KLJB im Ort und zur Gewinnung neuer Mitglieder (Übernahme der Getränkekosten und Materialien)

Förderrichtlinien:

  • Förderung auf Antrag. Hierzu bitte folgendes Formular verwenden: Antrag Förderung für Ortsgruppen
  • Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid
  • Maximale Fördersumme pro Ortsgruppe 750 € im Jahr. Für Maßnahmen, die zu mehr als 90 % durch den KJFP oder andere öffentliche Mittel gefördert werden können, ist eine Förderung aus diesem Fördertopf nicht möglich.
  • Nicht förderfähige Kosten umfassen Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten, etc. sowie Ausgaben für Aktionen und Materialien, die nicht unmittelbar mit den Zielen und Leitsätzen der KLJB in Verbindung stehen

Steuerrechtlicher Hinweis:

Aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen können wir Gelder nur an Vereine auszahlen, die im Besitz eines gültigen Freistellungsbescheids sind. Daher möchten wir euch sehr empfehlen, diesen zeitnah zu beantragen. Das ist auch für nicht eingetragene Vereine möglich, ihr müsst also nicht erst e.V. werden. Wie ihr den Freistellungsbescheid beantragt, könnt ihr in unseren FAQ zur Gemeinnützigkeit nachlesen.

Ein Musteranschreiben an das Finanzamt findet ihr hier zum Download: Musteranschreiben Gemeinnützigkeit Finanzamt

Bitte darauf achten, dass die Anlagen aktuell, vollständig und vom Vorstand unterschrieben sind. Wir unterstützen euch gerne bei der Antragstellung.

Der Aufwand für die Beantragung eines Freistellungsbescheids beim Finanzamt und den Steuernachweis, der alle drei Jahre nötig ist, hält sich sehr in Grenzen, sodass die Vorteile klar überwiegen. Zu den Vorteilen zählen z. B. die Erstattung der Bankgebühren oder das Ausstellen von Spendenbescheinigungen sowie kurzfristige finanzielle Unterstützung aus einem der vielen Fördertöpfe für Vereine. Bei all diesen Fällen führt ein fehlender Freistellungsbescheid zu erheblichem Mehraufwand und meistens sogar dazu, dass ihr auf Spendengelder, Fördergelder oder Sonderbehandlungen verzichten müsst.

Falls ihr dazu Fragen habt oder ihr Unterstützung benötigt, meldet euch gerne bei uns im Diözesanbüro.


Ansprechpersonen

Manuel Troike : Verwaltungsleitung

Manuel Troike

Verwaltungsleitung

m.troike@kljb-paderborn.de
05251/69440 66
Anja Dittrich : Sekretariat und Sachbearbeitung

Anja Dittrich

Sekretariat und Sachbearbeitung

a.dittrich@kljb-paderborn.de
05251/69440 62