Institutionelles Schutzkonzept

Das institutionelle Schutzkonzept hält für eure Ortsgruppe fest, wie ihr mit dem Thema Kinderschutz und Prävention von Gewalt, u.a. sexualisierter Gewalt, umgeht. Es geht darum, miteinander ins Gespräch zu kommen, was euch in eurer KLJB wichtig ist und wie ihr eure Angebote so gestalten könnt, dass sich jede Person sicher fühlt.

Da jede KLJB Ortsgruppe eigene Bedürfnisse und verschiedene Veranstaltungen hat, ist es nicht möglich, dies allgemeingültig für alle aufzuschreiben. Daher benötigt jede Ortsgruppe ein eigenes Schutzkonzept, welches individuell auf euch und eure Mitglieder abgestimmt ist.

Die Gesetzliche Grundlage für das Schutzkonzept sind die Präventionsordnung im Erzbistum Paderborn und das Landeskinderschutzgesetz NRW. In diesen ist formuliert, dass alle Einrichtungen der Jugendhilfe (also auch KLJB Ortsgruppen) ein passgenaues Rechte- und Gewaltschutzkonzept haben müssen, in dem Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt als auch Machtmissbrauch beschrieben stehen.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Das institutionelle Schutzkonzept wird auf Grundlage einer Risikoanalyse erstellt. In dieser nehmt ihr eure Angebote und eure Strukturen in den Blick, um möglich Gefahrenpotenziale erfassen zu können. Wie gehen wir mit Nähe und Distanz um? Wie kommunizieren wir miteinander? Wie gehen wir mit Beschwerden und Fehlverhalten um? Sind Entscheidungsstrukturen und Hierarchien transparent und allen bekannt? …

Durch den Austausch über diese und weitere Fragen ergibt sich euer Schutzkonzept. Damit ist der größte Teil für euch gemacht. Wir fügen dann noch ein paar rechtliche Rahmenbedingungen hinzu und fertig ist es! 

Gibt es Unterstützung vom Diözesanverband?

Der Diözesanverband bietet euch Unterstützung in der Erstellung und Überarbeitung eures Schutzkonzeptes. Wir kommen auch gerne in eure Ortsgruppe für eine moderierte Risikoanalyse. Meldet euch dazu bei Tabitha und macht einen gemeinsamen Termin aus.

Was sind konkrete Inhalte des Schutzkonzeptes?

Risiko- und Situationsanalyse: Wo liegen mögliche Gefahrenpotenziale für Grenzverletzungen sowie gewaltvolle und sexuelle Übergriffe in unseren Angeboten und Strukturen?

Persönliche Eignung: Wie können wir sichergehen, dass sich nur Personen bei uns engagieren, die die gleiche Haltung wie wir haben und sich für den Kinder- und Jugendschutz einsetzen?

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung: sind die Mittel, um sicherzustellen, dass Personen, die wegen einer Sexual- oder Gewaltstraftat verurteilt worden sind, nicht in unseren Reihen tätig werden. Mehr dazu findest du hier.

Verhaltenskodex: Welche Regelungen wollen wir für unseren Umgang miteinander festhalten, damit sich alle wohl und sicher fühlen?

Beschwerdewege: Wie ermöglichen wir Kritik und Feedback? Sind diese Wege für alle Kinder, Jugendlichen, Leitenden und Eltern transparent?

Handlungsleitfaden und Beratungswege: Wie gehen wir vor, wenn Grenzverletzungen passieren? Was können wir tun, wenn wir eine Vermutung haben oder eine Mitteilung von einem gewaltvollen Übergriff bekommen? Wo können wir uns selbst Hilfe holen?

Aus- und Fortbildung: Wer muss an einer Präventionsschulung teilnehmen? Wie bekommen wir Handlungssicherheit?

Maßnahmen zur Stärkung: Was können wir tun, um unsere Kinder und Jugendlichen zu stärken, damit sie den Mut haben, sich selbst zu schützen?

Qualitätsmanagement: Wie können wir das Thema in unserer KLJB sowie unser Schutzkonzept wach und präsent halten?

Mehr Infos zu Nachlesen findest du in dieser Broschüre von der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz NRW und dem BDKJ NRW.

Wichtiger Hinweis:

Ein Schutzkonzept muss alle 5 Jahre oder nach einem Fall sexualisierter Gewalt überarbeitet werden.

Schutzkonzept des Diözesanverbandes:

Auch wir als Diözesanverband haben ein eigenes institutionelles Schutzkonzept, bei dem wir aktuell in der Überarbeitung sind. Hier kannst du dir unser derzeitiges Schutzkonzept anschauen:

Schutzkonzept-inkl.-Anlagen-Genehmigung-Erzb.-PB–3

Sobald wir mit der Überarbeitung fertig sind, findest du die aktualisierte Fassung ebenfalls auf dieser Seite.

Ansprechpersonen

Tabitha Garrell : Diözesanreferentin

Tabitha Garrell

Diözesanreferentin

t.garrell@kljb-paderborn.de
05251/69440 64