MITGLIEDERVERSICHERUNG
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt viele wichtige Aspekte der KLJB Arbeit ab, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht, die aus der Planung und Durchführung von Veranstaltungen entsteht. Das umfasst sowohl die persönlich gesetzliche Haftpflicht aus dienstlicher Tätigkeit aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden (also Vorstand, Leiter*innen und Helfer*innen) sowie die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmenden gegenüber Dritten (eine anderweitig abgeschlossene Haftpflicht-Versicherung geht vor).Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das EU-Ausland.
Die Betriebshaftpflicht und die damit verbundene Veranstalterhaftpflicht bieten einen umfassenden Schutz für Haftpflichtansprüche, die im Rahmen eurer KLJB-Arbeit entstehen – sei es bei Gruppenstunden, dem jährlichen Osterfeuern, Ferienfreizeiten oder anderen Aktionen. Besonders relevant ist dieser Schutz in Situationen, in denen Personen anderen Personen oder Gegenständen Schaden zufügen, wie beispielsweise bei der Beschädigung eines geliehenen Stehtisches, dem Herunterfallen von Gläsern oder sogar im Falle einer Lebensmittelvergiftung aufgrund unhygienischer Kochpraktiken. Schäden, die von Teilnehmende / Gäste verursacht werden, die keine Mitglieder sind, sind in der Veranstalterhaftpflicht inbegriffen. Darüber hinaus sind Schäden an geliehenen beweglichen Gegenständen z.B. Toilettenwagen oder Imbiss-Anhänger (nur im Stand) bis zu einer Summe von 50.000 € mitversichert.
Obwohl die Veranstalterhaftplicht bereits einen umfassenden Schutz bietet, kann es bei großen Veranstaltungen mit vielen Mietsachen oder speziellen Aktivitäten ratsam sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen euch die Mitarbeiter*innen im Diözesanbüro jederzeit gerne zur Verfügung.
Allgemeiner Hinweis: Bei einer Haftpflicht braucht es zunächst eine*n Schuldige*n, der*dem ein Schaden zugeordnet werden kann. Schäden, die „einfach so“ entstehen, etwa durch normalen Verschleiß, sind nicht abgedeckt. Ebenso nicht versichert sind:
- Sturmschäden z. B. an Zelten oder Gebäuden, beweglichen Objekten (Toilettenwagen, Imbiss-Stand, etc.)
- Hochwertige Elektronikgeräte
- Fahrzeuge wie PKW, Laster, Traktoren, Bagger und Anhänger (sofern diese in Bewegung sind)
Für Schäden, die nicht durch die Haftpflicht gedeckt sind, siehe weitere Informationen zur KFZ-Tagesversicherung sowie zu Sonderversicherungen.
Die Unfallversicherung deckt Unfälle während eurer Veranstaltungen ab – unabhängig davon, ob es sich um KLJB Mitglieder oder Gäste handelt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und kommt unter anderem bei Krankenhausaufenthalten, Bergungsmaßnahmen oder dauerhaften Beeinträchtigungen zum Tragen. Zudem besteht für Helfer*innen und Ehrenamtliche in eurer Ortsgruppe auch ein zusätzlicher Unfallversicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sollte es also zu einem Unfall kommen, beispielsweise bei der Leitung von Ferienfreizeiten oder als Helfer*in bei Veranstaltungen, kann dieser als „Arbeitsunfall“ bei den behandelnden Ärzten und im Krankenhaus gemeldet werden. Unfälle sind umgehend, spätestens jedoch am nächsten Werktag, dem Diözesanbüro zu melden.
Der Strafrechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Sie ist also insbesondere dann hilfreich, wenn solche Verfahren gegen Leiter*innen oder Vorstandsmitglieder aufgrund einer Tätigkeit in der KLJB laufen.
Im Falle eines Schadens oder Unfalls meldet der zuständige Ortsgruppen-Vorstand diesen zuerst an die KLJB-Diözesanstelle. Im Anschluss erhaltet ihr von uns ein Schadensformular sowie alle Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
DIENSTREISE-FAHRZEUG-VERSICHERUNG
KFZ Jahresversicherung
Der KLJB Diözesanverband im Erzbistum Paderborn hat eine Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung für seine haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (Mitglieder) abgeschlossen, die im Auftrage und Interesse der KLJB unterwegs sind – sei es zu Meetings, Versammlung, Ferienfreizeit, Einkäufen, … usw. Der Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der Dienstfahrt bis zu dem Ort, der zum Zwecke der Tätigkeit aufgesucht wird. Versicherte Personen sind die Eigentümer, Halter oder Lenker des genutzten Fahrzeuges. Zu den versicherten Fahrzeugen zählen PKWs, Motorräder, Lieferwagen bis 1t Nutzlast, Lieferwagen bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht im Werkverkehr (WKZ251), die sich im Eigentum des Mitarbeiters*in (Ehrenamtliche*n) befinden und die ihm*ihr leihweise von natürlichen Personen (z. B. Eltern, Freunde, Bekannte, Verwandte, Kollegen) überlassen worden sind. Ausgeschlossen sind gemietete Fahrzeuge gegen Entgelt von kommerziellen Anbietern wie z. B. Avis, Sixx oder das Leihen von gewerblich angemeldeten Fahrzeugen – auch wenn diese vom Eigentümer kostenlos und für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Eine Insassen-Unfall-Versicherung ist nicht inbegriffen.
Die Selbstbeteiligung beträgt 300,00€ für die Vollkasko- bzw. 150,00€ für die Teilkaskoversicherung. Die Versicherung beinhaltet ebenfalls eine Schadenfreiheitsrabatt-Verlust-Versicherung, welche die Ersatzansprüche auf Grund einer Rückstufung eines verursachten Haftpflichtschadens befriedigt.
Wir bieten die Versicherung für unsere Mitglieder / Ehrenamtlichen kostenfrei an! Um diese in Anspruch zu nehmen, benötigen wir für den Versicherungsschutz eine Anmeldung mit den Personalien des zu versicherten Ehrenamtlichen und das Kennzeichen des Fahrzeuges. Der Versicherungsschutz gilt ab Meldezeitpunkt bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Zur Anmeldung kann folgendes Formular genutzt werden: Anmeldung
Einen Überblick zur Versicherungsleistung und den Rahmenbedingungen können hier eingesehen werden.
Kurzfristige KFZ-Tagesversicherung
Eine kurzfristige KFZ-Tagesversicherung empfiehlt sich bei Nutzung von geliehenen Firmenfahrzeuge oder für Tageseinsätze mit einem Trecker, Anhänger, Bagger, usw. für Aktionen wie Altkleidersammlungen, Tannenbaumabholaktion, Osterfeuer, Ausflüge, … Sie enthält Vollkasko-, Insassenunfall- und Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung und sichert so die Gruppe bei Dienst- und Auftragsfahrten. Bitte beachten, dass Anhänger (auch wenn sie zu einem Gespann gehören) separat versichert werden müssen.
SONDERVERSICHERUNGEN
Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl an Versicherungsmöglichkeiten, welche je nach Zweck und Zeitraum einzeln betrachtet werden müssen. Ebenso lohnt sich immer ein Vergleich der Versicherungsanbieter. Zwei mögliche Versicherungsdienstleister, welche sich auf Verbände und Vereine spezialisiert haben, sind die Ecclesia Gruppe (Standort Detmold) und das Jugendhaus Düsseldorf. Gerne vermitteln wir euch den Kontakt.
Hier eine kleine Aufstellung von möglichen Sonderversicherungen:
- Kurzfristige KFZ-Versicherung: Hinweis siehe oben
- Elektronikversicherung: Wasserschaden, Kurzschluss, Verschleiß, Bedienungsfehler bei hochwertigen Elektronikgeräten wie z. B. Stereoanlagen, DJ-Pults, Lichtanlagen, Fotokameras, Beamer, etc sind im Rahmenvertrag der Betriebs-Haftplicht-Versicherungen nicht enthalten. Daher bitte daran denken, hochwertige Elektronikgeräte separat zu versichern.
- Reiserücktrittversicherung für Teilnehmer einer Ferien- oder Kurzfreizeit, um diese bei finanziellen Folgen einer Stornierung auf Grund von Krankheit oder Unfall zu schützen
- Auslandskrankenversicherung für alle Teilnehmer einer Ferien-/ Kurzfreizeit, um Mehrkosten im Ausland für die ärztliche Behandlung, Medikamente oder einen evtl. Rücktransport abzudecken
- Reisegepäckversicherung für Reisende, um die finanziellen Folgen bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
Solltet ihr noch weitere Fragen zu Versicherungspaketen haben, ruft uns an oder schickt eine Mail an Kontakt.
Ansprechpersonen

